





Wir freuen uns, den Messler Bürgerinnen und Bürgern ab sofort nun zusätzlich eine "Online-Terminvergabe" für die Bearbeitung Ihrer Anliegen anbieten zu können. Termine sind dort bis zu zwei Wochen im Voraus buchbar.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Terminanfragen auf die Vollständigkeit der Angaben und teilen Sie uns bitte auch mit, welche Vorgänge wir für Sie bearbeiten dürfen.
Bei der Buchung eines Termins können maximal fünf Anliegen ausgewählt werden.
Sie erhalten nach Abschluss Ihrer Eingabe eine E-Mail mit einem Bestätigungslink und im Anschluss eine weitere E-Mail, mit der Terminbestätigung sowie einer Auflistung der benötigten Unterlagen.
Zur Kommunalwahl am 14. März 2021 in Messel ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
Voraussetzung für die Teilnahme an den Wahlen ist in allen Fällen die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Sofern Sie neu in Messel zugezogen sind, beachten Sie bitte, sich zeitnah bei der Meldebehörde anzumelden. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 06159-7157-18 oder -14 oder per E-Mail an einwohnermeldeamt@messel.de.
Alle Personen, die am 31. Januar 2021 die genannten Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden automatisch, d. h. ohne dass dies beantragt werden muss, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Grundlage für die Eintragung sind die im Melderegister gespeicherten Daten.
Briefwahl und Wahlschein
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal zu beantragen.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Messel eingetragen sind. Sie können online, schriftlich oder persönlich (nicht telefonisch) werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.
Online-Briefwahlantrag
Ab dem 01. Februar 2021 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Mittwoch, 10.03.2021 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Beantragung per E-Mail
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen@messel.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich).
Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2021 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden.
Abholung der Briefwahlunterlagen
Ab voraussichtlich 08. Februar 2021 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten persönlich beim Einwohnermeldeamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Wir möchten Sie bitten vorab einen Termin zu vereinbaren um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Fristen
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 12. März 2021, 13:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Corona Hinweis
Bitte achten Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus auf den Mindestabstand und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Bei auftretenden Krankheitssymptomen können Sie das Rathaus nicht betreten. Im Rahmen der Corona Pandemie werden durch das Wahlamt geeignete Vorsichtsmaßnahmen (beispielsweise der Aufbau von Plexiglasscheiben) getroffen. Eine Vorsprache zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder zur Einsicht in das Wählerverzeichnis ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung Di 8 – 12 und 15 – 18 Uhr und Do 8 – 12 Uhr möglich. Allerdings kann es zu längeren Wartezeiten kommen, daher empfehlen wir ihnen vorab einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Gemeinde Messel, Kohlweg 15, 6440 Messel
Briefwahlbüro: Zimmer Nr. 2
Tel. 06159-7157-18 oder -14
Fax 06159-7157-13
E-Mail wahlen@messel.de
Sprechzeiten
Dienstag 8.00 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12 Uhr
und Freitag, 12. März 2021 von 8.00 - 13:00 Uhr
Die Musterstimmzettel für die Gemeinde- und die Kreiswahl werden voraussichtlich in der 5. Woche im öffentlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Messel, im Messeler Nachrichtenblatt, zur Verteilung eingelegt.
Wer kein Nachrichtenblatt aboniert hat, oder noch einen Musterstimmzettel haben möchte, kann diesen im Rathaus während den Dienstzeiten abholen.
Die Musterstimmzettel zur Wahl können Sie auch hier einsehen:
Musterstimmzettel Gemeindewahl
Musterstimmzettel Kreistagswahl
19.02.2021: Aktuelle Themen
Hier geht es zum Video auf unserem YouTube-Kanal
Mit Klick auf das Bild gelangen Sie auf unseren Kanal bei YouTube
Sitzung der Gemeindevertretung am 08.03.2021
Wahlbekanntmachung
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen
Die Verordnungen des Landes Hessen und alle akruellen Informationen können Sie unter www.hessen.de nachlesen.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Beschränkungen / Maßnahmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (ordnungsamt@messel.de). Halten Sie Abstand und bleiben Sie gesund.
Flyer mit Informationen und praktischen Hinweisen zum neuartigen Coronavirus in 15 Sprachen
1. Änderung zur Allgemeinverfügung
2. Änderung zur Allgemeinverfügung
3. Änderung zur Allgemeinverfügung
4. Änderung zur Allgemeinverfügung
5. Änderung zur Allgemeinverfügung
6. Änderung zur Allgemeinverfügung
Kohlweg 15
64409 Messel
Tel.: 06159-71570
Behördennummer 115
Fax: 06159-715713
Mail: info@messel.de
Home: www.messel.de
Di. 08.00 - 12.00 Uhr und
15.00 - 18.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Derzeit sind Erledigungen im Rathaus ausschießlich nach vorheriger telefonischer Absprache mit der jeweiligen Sachbearbeitung möglich.
Termine beim Ortsgericht Messel sind nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.