Amtliche Beglaubigung von Dokumenten
Beschreibung
Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen und Bescheinigungen werden von der Verwaltung angefertigt.
Ffür öffentliche Beglaubigungen sind das Ortsgericht Messel (siehe unter Rathaus/Ortsgericht) oder Notare zuständig.
Amtliche Beglaubigungen können zu den Öffnungszeiten
Di, Do von 8:00 – 12:00 Uhr und Di von 15:00 – 18:00 Uhr
vorgenommen werden.
Abschriften von Personenstandsurkunden müssen beim zuständigen Standesamt beantragt werden:
Geburtsurkunden beim Stundesamt des Geburtsortes
Heiratsurkunden beim Standesamt des Heiratsortes
Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Für Personenstandsurkunden der Gemeinde Messel ist zuständig das
Standesamt Dieburg, Markt 4
64807 Dieburg
Telefon 06071 / 2002101/-102/-103/-104
standesamt@dieburg.de
www.dieburg.de
Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist eine Beglaubigung durch einen Notar notwendig.
Nicht beglaubigt werden bereits beglaubigte Dokumente.
Gebühren
Beglaubigung 3,00 €
Die Gebühren werden pro Beglaubigung erhoben.
Benötigte Unterlagen
Das Original des zu beglaubigenden Schriftstückes muss vorgelegt werden.