Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer baulichen Änderung ab dem 12. Februar 2025 im Bereich der beiden Parkplätze vor den Anwesen Hanauer Straße 3 und 5 ein absolutes Haltverbot eingerichtet wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihr Ordnungsamt