Wir weisen darauf hin, dass in Kürze die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Verlauf der L 3317 (Roßdörfer Straße / Ortsdurchfahrt Grube Messel) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Rad- und Fußverkehrs auf 30 km/h beschränkt wird.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.