Lage und Entwicklung im Haushaltsjahr 2024
Der eigentlich obligatorisch Haushaltsausgleich, zudem sich die Gemeinde Messel im Rahmen der
Hessenkasse besonders verpflichtet hat, gelingt in 2024 nicht auf direktem Wege. Wie oben bereits
dargestellt, wird er durch formale Erleichterungen hergestellt, die auf Grund der Pandemielage für
alle Kommunen gelten. So wird der planerische Fehlbedarf des Haushaltsvorjahres noch mit der
außerordentlichen Rücklage zum Stand 31.12.2020 verrechnet. Der massive Fehlbedarf entsteht
trotz der in 2024 gestiegenen Mehrerträge bei den Grund- und Gewerbesteuern größtenteils durch
die um ca. 531 T€ erhöhten Steueraufwendungen.
Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen ist eine Erhöhung verglichen mit 2023 von ca. 289 T€ zu
verzeichnen, was unter anderem durch gestiegene Unterhaltungskosten sowie dadurch verursacht
ist, dass einige in 2023 geplante und dringend anstehende Instandhaltungsmaßnahmen nicht umgesetzt
werden konnten und nochmals angesetzt werden mussten. Im Einzelnen wird auf die detaillierte
Darstellung bei den 9 Kategorien verwiesen.
Bei den Personalaufwendungen sind insgesamt in 2024 2,82 Stellen hinzugekommen, welche durch
Beschluss mit einem Sperrvermerk versehen wurden. Durch den Ausbau des Betreuungsangebotes
kommt es weiterhin im Kita-Bereich zu einem Mehrbedarf an Erziehern, was für die Betriebskostenförderung
unabdingbar ist. Zudem gab es Tarifanpassungen, was ebenso zu einem Mehraufwand
beiträgt.
Der Haushaltsausgleich gelingt daher für 2024 nicht, was die Abhängigkeit von äußeren Faktoren
besonders herausstellt. Es besteht weiterhin eine strukturelle Überlastung gerade auch im Hinblick
auf die Anzahl der Liegenschaften bzw. der freiwilligen Leistungen. Angesichts dieser offensichtlich
dauerhaft prekären Finanzlage kommen seit geraumer Zeit Zweifel auf, ob die Gemeinde Messel
alleine weiterhin finanziell überlebensfähig ist, weshalb sich Politik und Verwaltung zusammengeschlossen
haben und in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt (im Studiengang „Public Management“)
ein Konzept zur ausgleichenden Finanzierung zukünftiger Haushalte erarbeitet. Weiterhin
wurde eine Anfrage beim Hessischen Kommunalen Beratungszentrum gestellt.
Die mittelfristige Planung, ausgehend vom Investitionsprogramm und den zu erwartenden Zahlungsmittelüberschüssen,
welches grundhafte Sanierungen im Straßen- und Kanalbereich mit den entsprechend
ermittelten Beiträgen enthält, ist nicht zuletzt bezüglich der notwendigen Kreditaufnahmen
und den damit verbundenen neuen Tilgungen und Zinsen auf Grund der engen Verflechtung
entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgrund der mit der Corona-Pandemie deutlich verschlechterten
insbesondere wirtschaftlichen Gesamtlage mit einer kurzfristigen defizitären, aber auch mittelfristig
unsicheren finanziellen Lage, aber auch durch ständige arbeitsmarktbedingte Unterbesetzung
in Bauhof, Verwaltung und Kita wird im Haushalt 2024 auf neue Projekte und Ziele weitestgehend
verzichtet, da bereits durch den Haushalt 2023 noch solche umfangreich weiter abzuarbeiten
sind. Dazu sind die ursprünglich für 2023 und für die Folgejahre vorgesehenen Maßnahmen erneut
priorisiert und teilweise auf die Planjahre 2025-2027 verschoben worden. Dauerhaft ist dies jedoch
keine Lösung, da sich die unterlassenen Instandhaltungen dadurch nur erhöhen.