In Hessen sind in allen Städten und Gemeinden Orstgerichte nach den Vorschriften des
Hess.Ortsgerichtsgesetz (OrtsGerG vom 06.07.1952) zu finden.
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz (§2 OrstGerG). Sie unterstehen der Aufsicht
des Amtsgerichtspräsidenten bzw. -direktors.
Der Ortsgerichtsvorsteher nimmt öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und
Abschriften (Kopien) öffentlicher oder privater Urkunden vor, bearbeitet Sterbefallanzeigen für das
Nachlassgericht, erteilt den ordentlichen Gerichten Auskünfte über die Verhältnisse der Person in
seinem Bezirk, errichtet Nachlassinventare u. ä. (§§ 13 - 15 OrtsGerG).
D
Ortsgerichtsvorsteher
Andreas Larem, Bürgermeister
Telefon 06159/715710
ortsgericht@messel.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter 06159-715711
Zimmer 3, Kohlweg 15, 64409 Messel.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:
- Öffentliche Beglaubigungen (Unterschriftsbeglaubigungen)
- Erstattung von Sterbefallsanzeigen
- Nachlasssicherung
- Grundstücks- und Gebäudeschätzungen sowie Bewertung von
landwirtschaftlichen Flächen und Gartenland