Veranstaltungsräume
Die Gemeinde Messel betreibt in Erfüllung ihrer Aufgabe gemäß § 19 (1) HGO, Einrichtungen und Gegenstände für wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Erfordernisse. Die öffentlichen Einrichtungen und Gegenstände sind Eigentum der Gemeinde Messel.
Die nachfolgend aufgeführten öffentlichen Einrichtungen und Gegenstände dienen vorrangig den örtlichen Vereinen, Verbänden und Gruppen sowie der Ludwig-Glock-Schule für den Übungsbetrieb sowie für sportliche, soziale, kulturelle, kommunale, staatsbürgerliche, politische oder gesellschaftliche Veranstaltungen. Sofern für diese Personengruppen keine Beeinträchtigung der Nutzung vorliegt, können die öffentlichen Einrichtungen und Gegenstände auch von anderen Personengruppen genutzt werden.
Georg-Heberer-Haus, Germannstraße 19
Kegelbahnen, Germannstraße 19
Haus der Vereine, Langgasse 4
Sporthalle „Am Trinkborn“, Am Steinernen Kreuz 14j
UG Rathaus, Kohlweg 15
Heimkehrerplatz
Geschirrmobil
Festzelt und Ausstattung
Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen und Gegenstände muss ein Antrag auf Benutzung gestellt werden. Die Benutzung wird, nach erfolgter Prüfung, vertraglich vereinbart. Ein Rechtanspruch auf die Benutzung besteht nicht.
Die jeweiligen Benutzungsordnungen und -gebühren finden Sie hier.